Richtlinien

zum Rundholzeinkauf

 

Kriterien zum Ausschluss von Holz

  • überwiegend bei Längen zwischen 2,40m und 3,00m
  • Weiche Fäule bei kleineren Rundholzdurchmessern bis ca. 40cm
  • Bei größeren Durchmessern des Holzes evtl. herausmessen durch Reduzierung des Durchmessers, abhängig von Verhältnis Fäule zu Durchmesser
  • Würfelbrüchigkeit (Trockenfäule)
  • Starke Beulen durch Misteln oder Verwachsungen
  • Defekte, die beim Fällen oder Ablängen verursacht wurden (Schlitzrisse, Ausrisse, Brüche, etc.)
  • Nicht sauber geastetes Holz (Aststummel am Stamm)
  • Zumaß nicht ausreichend (laut Richtlinien 20cm bei Kurzholz, zwingend erforderlich 4cm pro lfm)
  • Sehr schräge Anschnitte am Stammfuß
  • starke Krümmung
  • Holz, das allgemein durch Fehler nicht sägefähig ist

 

Kriterien zum Ausschluss oder Reduzierung in Länge oder Durchmesser

  • bei Längen von mindestens 3,60m
  • Weiche Fäule bei kleineren Rundholzdurchmessern bis ca. 40cm
  • Bei größeren Durchmessern des Holzes evtl. herausmessen durch Reduzierung des Durchmessers, abhängig von Verhältnis Fäule zu Durchmesser
  • Würfelbrüchigkeit (Trockenfäule)
  • Starke Beulen durch Misteln oder Verwachsungen
  • Defekte, die beim Fällen oder Ablängen verursacht wurden (Schlitzrisse, Ausrisse, Brüche, etc.)
  • Nicht sauber geastetes Holz (Aststummel am Stamm)
  • Bei stark astigem Holz (Traufbäume, Solitärbäume) evtl Mengenreduzierung
  • Zumaß nicht ausreichend (laut Richtlinien 20cm bei Kurzholz, zwingend erforderlich 4cm pro lfm)
  • Sehr schräge Anschnitte am Stammfuß
  • starke Krümmung
  • Holz, das allgemein durch Fehler nicht sägefähig ist

 

Punkte, die regelmäßig kontrolliert werden müssen

  • Längenzumaß
  • Stückzahl
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